Willkommen in der Ferienwohnung Birkwald
AGB

§1
Wir vermieten unser Ferienobjekt gemäß den Angebotsunterlagen, den Beschreibungen oder den mündlichen/telefonischen Absprachen. Das Mietverhältnis kommt durch unsere schriftliche Buchungsbestätigung und einem vom Vermieter und Mieter unterschriebenen Mietvertrag zustande. Die Korrektur von Irrtümern, z.B. von Druck- oder Rechenfehlern bleibt dem Vermieter vorbehalten.
 
§2
Mit dem Abschluss des Mietverhältnisses verpflichten sich die Mieter, die Belegung des Ferienobjektes nicht über den angegebenen Personenkreis zu erweitern bzw. bei geplanter Erweiterung, die Genehmigung des Vermieters einzuholen. Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt, da das Ferienobjekt auch an Allergiker vermietet wird..
 
§3
Wir vermieten unser Ferienobjekt im Regelfall für mindestens eine Woche von Samstag zu Samstag bzw. von Sonntag zu Sonntag. Abweichende Mietwünsche sind nach Absprache mit uns möglich. Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit. Verlängerungstage sind nach Absprache nur möglich, wenn das Ferienobjekt noch frei ist. Am Anreisetag erfolgt der Einlass ins Ferienobjekt ab 14.00 Uhr und am Abreisetag erfolgen die Übergabe des Ferienobjektes und die Hausschlüssel bis 10.00 Uhr. An- und Abreisetag zählen beim Mietpreis zusammen als ein Tag.
 
§4
Die Mieter erhalten Bettwäsche. Handtücher bringen Sie bitte selbst mit. Es stehen die üblichen technischen Geräte zur Verfügung. Die Mieter werden gebeten, sich vor der Benutzung mit den technischen Details vertraut zu machen. Bedienungsanleitungen liegen in den Informationsmappen.
 
§5
Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung oder drei Monate vor Urlaubsbeginn wird eine Anzahlung von 1/3 des Gesamt-Mietpreises, mindestens aber 250,00 Euro, durch Überweisung auf das im Mietvertrag genannte Konto fällig. Der Restbetrag wird 14 Tage vor Urlaubsbeginn durch Überweisung auf das genannte Konto fällig. Im Mietpreis enthalten sind sämtliche Nebenkosten des Ferienobjektes und die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer, nicht aber z.B. Transport- und Beförderungskosten zum oder vom Ferienobjekt, Verpflegungskosten, Kurtaxe usw. Beim Auszug aus dem Ferienobjekt erwarten wir vom Mieter eine besenreine Säuberung.
 
§6
Können Mieter Ihren Urlaub nicht antreten - aus welchen Gründen auch immer - wird der komplette Mietpreis zur Zahlung fällig, wenn keine Ersatzmieter gefunden werden. Sind Ersatzmieter für den gleichen Zeitraum und zu den gleichen Mietbedingungen gefunden, so wird eine einmalige Umbuchungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro vom ursprünglichen Mieter erhoben. Werden Ersatzmieter zu schlechteren Mietbedingungen gefunden, so wird ebenfalls der Differenzbetrag zwischen altem und neuem Mietpreis vom ursprünglichen Mieter erhoben.
 
§7
Wir empfehlen allen Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
 
§8
Als Vermieter können wir ohne Einhaltung einer Frist das Mietverhältnis vor oder während der Mietzeit kündigen, wenn durch nicht von uns vertretbare Ereignisse (Feuer, Streik, Naturereignisse, höhere Gewalt usw.) der Gebrauch des Ferienobjektes nicht möglich ist. Geleistete Mietzahlungen erhalten die Mieter in diesem Fall zeitanteilig zurück.
 
§9
Die Mieter verpflichten sich, das Ferienobjekt (Inventar und Anlagen) mit großer Sorgfalt zu nutzen. Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen und vom Mieter, Begleitpersonen oder Besuchern verursacht werden, haften die Mieter. Schäden durch höhere Gewalt und normalen Verschleiß sind davon ausgenommen. Erleiden die Mieter, Begleitpersonen oder Besucher einen Schaden, so haften wir dafür nicht. Wir übernehmen ebenfalls keine Haftung für Schäden an mitgebrachtem Hab und Gut der Mieter, Begleitpersonen oder Besuchern.
 
§10
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz des Vermieters.
Letzte Änderung: 02.01.2023